Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.08.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3412
BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93 (https://dejure.org/1995,3412)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1995 - 1 C 20.93 (https://dejure.org/1995,3412)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1995 - 1 C 20.93 (https://dejure.org/1995,3412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Seemanns auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Auslegung des Begriffs "ordnungsgemäße Beschäftigung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 L 175/92
    Auszug aus BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93
    Dazu wird die Auffassung vertreten, es seien solche Tätigkeiten dem regulären Arbeitsmarkt zuzuordnen, die grundsätzlich von einer beliebigen Person ausgeübt werden können (vgl. OVG Schleswig, InfAuslR 1993, 164 ).

    Von einer Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt könne nicht gesprochen werden, wenn aus besonderen beschäftigungs- und ordnungspolitischen Gründen eine arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung gestattet werde (vgl. z.B. Hailbronner, AuslR D 5.2 Rn. 20; anders z.B. Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts B 402 Art. 6 Rn. 15; im Ergebnis auch OVG Schleswig, InfAuslR 1993, 164 ).

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93
    Die Ordnungsgemäßheit der Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (Urteile vom 20. September 1990 - Rs C-192/89 - Sevince, Slg. 1990 I - 3461 und vom 16. Dezember 1992 - Rs C-237/91 - Kus, InfAuslR 1993, 41 ).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93
    Eine Beschäftigung ist nur dann ordnungsgemäß im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80, wenn sie im Einklang mit den arbeitserlaubnis- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats steht (Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 -).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93
    Die Ordnungsgemäßheit der Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (Urteile vom 20. September 1990 - Rs C-192/89 - Sevince, Slg. 1990 I - 3461 und vom 16. Dezember 1992 - Rs C-237/91 - Kus, InfAuslR 1993, 41 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91

    Ttürkischer Staatsangehöriger; Regelausweisung; Arbeitnehmer; Illegaler

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93
    Schließt man hingegen auch in Fällen vierjähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB 1/80, daß eine verschuldete Arbeitslosigkeit die nach Absatz 1 des Beschlusses erlangte Rechtsposition zum Erlöschen bringt (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 1992, 660 ; Hailbronner a.a.O. Rn. 26), so ist zweifelhaft, ob ein Verschulden bereits darin zu sehen ist, daß der türkische Arbeitnehmer die nach freiwilliger Beendigung seiner Tätigkeit eintretende Arbeitslosigkeit kannte oder hätte kennen müssen, oder ob ein Verschulden erst dann anzunehmen ist, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem in der Person des Arbeitnehmers liegenden vorwerfbaren Grund aufgelöst worden ist.
  • EuGH, 27.09.1989 - 9/88

    Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93
    Insoweit könnten die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Fall da Veiga (Urteil vom 27. September 1989 - Rs 9/88 - Slg. 1989, 2989 ) aufgestellten Grundsätze heranzuziehen sein, zumal diese Übergangsregelungen - und zwar hinsichtlich des Beitritts Portugals zur Europäischen Gemeinschaft - betreffen, die der Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer dienten und deswegen eine gewisse Vergleichbarkeit mit dem Gegenstand des hier maßgebenden Assoziationsratsbeschlusses aufweisen.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Sie müßte sich auf die Fragen beziehen, ob ein türkischer Arbeitnehmer, der, wie offenbar der Kläger, die Rechtsposition der dritten Stufe des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erreicht hat, diese wieder verliert, wenn er seine Stellung aufgibt, solange er - wozu das Berufungsgericht tatsächliche Feststellungen nicht getroffen hat - den regulären Arbeitsmarkt damit nicht endgültig verlassen will (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. Juni 1995 - Rs C-434/93 - NVwZ 1995, 1093 (1095); vgl. auch Frage Nr. 2 des Vorlagebeschlusses vom 11. April 1995 - BVerwG 1 C 20.93 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 3).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 1 B 195.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nach dem

    Der Senat hat zwar in dem genannten Urteil vom 27. Juni 1995 (BVerwGE 99, 28 [BVerwG 27.06.1995 - 1 C 5/94]; siehe ferner BVerwGE 98, 313 [BVerwG 24.05.1995 - 1 C 7/94]; vgl. auch Beschluß vom 11. April 1995 - BVerwG 1 C 20.93 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 3) ausgeführt, ihm erscheine nicht zweifelsfrei, ob der Begriff unverschuldete Arbeitslosigkeit mit dem im Gemeinschaftsrecht verwendeten Begriff der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit (vgl. Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 68/360 vom 15. Oktober 1968 - ABl Nr. L 257, S. 13) ohne weiteres gleichgesetzt werden könne oder zusätzlich erfordere, daß dem Arbeitnehmer sein Verhalten nicht vorgeworfen werden könne.
  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96

    Verlängerung der einem türkischen Spezialitätenkoch aufgrund AAV § 4 Abs 4

    Zwar kann es zweifelhaft sein, ob dem Merkmal "regulärer Arbeitsmarkt" neben der Voraussetzung der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 assoziationsrechtlich noch selbständige Bedeutung zukommt (vgl. Mallmann, JZ 1995, 916, 918; Kemper, ZAR 1995, 114; BVerwG, 11.04.1995 - 1 C 20.93 -, NVwZ 1995, 1117, 1118), etwa im Sinne der Abgrenzung von einem "irregulären" oder "außerordentlichen" Arbeitsmarkt, auf den die Regeln und Regulierungen des allgemeinen - von der Bundesanstalt für Arbeit zu betreuenden - Arbeitsmarktes nicht Anwendung finden (vgl. LSG Niedersachsen, 16.06.1995 - L 8 Ar 26/95 -, AuAS 1995, 220; zu Strafgefangenen oder der gemeinnützige Arbeit von Sozialhilfeempfängern nach §§ 19, 20 BSHG s. Huber, a.a.O., Rdnr. 9; zum Ausschluß des öffentlichen Dienstes s. Gutmann, a.a.O., S. 86 ff.).
  • VGH Hessen, 11.11.1996 - 12 UE 1533/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 bei Tätigkeit

    Eine Tätigkeit auf unter deutscher Flagge fahrenden Seeschiffen ist dem regulären Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen (so bereits VG Schleswig, 15.12.1993 - 14 A 68/91 -, AuAS 1994, 76; nunmehr auch Auffassung des BVerwG, das einen Vorlagebeschluss <11.04.1995, - 1 C 20.93 -, NVwZ 1995, 1117> zu der Frage, ob eine Beschäftigung auf deutschen Seeschiffen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB dem regulären Arbeitsmarkt angehört, nach Kenntnisnahme von der Entscheidung des EuGH im Falle "Bozkurt" - siehe sogleich - wieder aufgehoben hat, weil die Frage nunmehr hinreichend geklärt sei - s. NVwZ 1995, 1119).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.1995 - 1 C 20.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12776
BVerwG, 30.08.1995 - 1 C 20.93 (https://dejure.org/1995,12776)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1995 - 1 C 20.93 (https://dejure.org/1995,12776)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1995 - 1 C 20.93 (https://dejure.org/1995,12776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,12776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Beschlusses auf Grund Klärung der Frage durch Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften - Klärung der Frage der assoziationsrechtlichen Privilegierung arbeitserlaubnisfrei beschäftigter türkischer Arbeitnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 1 C 20.93
    Der Beschluß vom 11. April 1995 wird hinsichtlich Frage Nr. 1 aufgehoben, da diese durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93 - (Bozkurt) entgegen der Auffassung des Beklagten und des Oberbundesanwalts ausreichend geklärt ist, und zwar auch bezüglich der vom Oberbundesanwalt im Schriftsatz vom 28. Juli 1995 angesprochenen Frage der assoziationsrechtlichen Privilegierung arbeitserlaubnisfrei beschäftigter türkischer Arbeitnehmer (vgl. Urteil vom 6. Juni 1995 Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht